Feststellungsprüfung

Die Feststellungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache
Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (=Abitur) setzt voraus, dass Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben wurden. Wenn Sie bereits über solche Kenntnisse verfügen, also beispielsweise eine Muttersprache, die nicht Deutsch oder Englisch ist, sprechen, können Sie diese in der so genannten Feststellungsprüfung nachweisen. Diese ist eine schriftliche Prüfung und wird einmal in jedem Schuljahr durchgeführt. Die Aufgaben werden zentral vom Regierungspräsidium gestellt und korrigiert. Die Durchführung findet vor Ort an den einzelnen Abendgymnasien statt. Bei der Prüfung darf ein einsprachiges Wörterbuch in der jeweiligen Sprache benutzt werden.
Hier geht's zum Anmeldeformular.
Anmeldeschluss ist Freitag, der 22.10.2021.
Nähere Informationen erhalten Sie auch im Sekretariat in AA oder GD.
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