Aufnahmebedingungen
■ Mindestalter 18 Jahre bei Einstieg in den Vorkurs, 19 Jahre bei Einstieg in die Einführungsphase.
■ Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Erziehungszeiten,Wehr- bzw. Ersatzdienstzeiten sowie Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst können angerechnet werden, ebenso Zeiten der Arbeitslosigkeit.
■ Bei Vorliegen der Mittleren Reife ist unter bestimmten Voraussetzungen der Einstieg zum 1. Februar in das zweite Halbjahr des Vorkurses (Klasse 10) oder in die Einführungsphase (Klasse 11) möglich. Das bedeutet eine Verkürzung der Gesamtausbildungsdauer um ein halbes bzw. ein ganzes Schuljahr.
■ Am besten melden Sie sich bei uns telefonisch unter 07361 555 464 oder per Email, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Erforderliche Unterlagen
Am besten melden Sie sich bei uns telefonisch unter 07361 555464 oder per E-Mail, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Zu diesem Termin bringen Sie dann Ihr letztes Schulzeugnis mit.
Wenn Sie sich anmelden möchten, benötigen Sie
■ Das Anmeldeformular (PDF herunterladen)
■ Ihr letztes Schulabgangszeugnis
■ Einen Nachweis über eine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit
■ Einen Lebenslauf
Feststellungsprüfung
Der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (=Abitur) setzt voraus, dass Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erworben wurden. Wenn Sie bereits über solche Kenntnisse verfügen, also beispielsweise eine Muttersprache, die nicht Deutsch oder Englisch ist, sprechen, können Sie diese in der so genannten Feststellungsprüfung nachweisen.
Diese Prüfung ist schriftlich und wird einmal in jedem Schuljahr durchgeführt. Die Aufgaben werden zentral vom Regierungspräsidium gestellt. Die Termine legt ebenfalls das Regierungspräsidium fest. Durchgeführt wird die Prüfung dezentral an den einzelnen Abendgymnasien. Bei der Prüfung darf ein einsprachiges Wörterbuch in der jeweiligen Sprache benutzt werden.
Die nächste Feststellungsprüfung findet im Februar 2025 statt.
Schulgebühren
Das Abendgymnasium erhebt eine Schulgebühr von € 250.- pro Schulhalbjahr, zu zahlen jeweils am 15.9. und am 1.2. eines jeden Jahres. Außerdem ist bei der Anmeldung einmalig eine Verwaltungsgebühr von € 50.- zu bezahlen.
Die Gebühren können entweder bar im Sekretariat bezahlt oder auf unser Girokonto überwiesen werden.
Bankverbindung
KSK Ostalb, IBAN DE 13 6145 0050 0805 3556 37, BIC OASPDE6AXXX
Fördermöglichkeiten
Ausbildungsförderung nach dem Bafög
Unsere Studierenden können in den letzten eineinhalb Schuljahren (zweites Halbjahr der Klasse 12 und die gesamte Klasse 13) Unterstützung nach den Maßgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetztes (Bafög) erhalten, sofern sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Bei finanziellen Engpässen ist auf Antrag eine teilweise Übernahme der Schulgebühren durch den Förderverein des Abendgymnasiums möglich. Dazu ist ein Nachweis Ihrer Einkommenssituation erforderlich.